Legalisator/in

Ich, Dr. Claudia Barnhouse, Rechtsanwältin in 6824 Schlins, Walgaustraße 24-26, wurde vom Präsidenten des OLG Innsbruck gem Art IV § 4 des Vorarlberger Grundbuchsanlegungsreichsgesetzes vom 01.03.1900, RGBl Nr 44 idgF zur Legalisatorin in Grundbuchsachen für das Amtsgebiet der Gemeinde Schlins bestellt.

Gem. § 8 leg cit beglaubigt ein Legalisator die Echtheit von Unterschriften, die innerhalb seines Amtsgebiets für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden. Außer den Unterschriften solcher Personen, die im Amtsgebiet des Legalisators wohnen, darf derselbe auch die Unterschriften anderer Personen beglaubigen, wenn es sich um Urkunden handelt, die sich auf eine im Amtsgebiet liegende Realität beziehen, oder wenn wenigstens eine von den in der betreffenden Urkunde unterfertigten Personen innerhalb des Amtsgebiets ihren Wohnsitz hat.